Sich die Beförderung erschleichen
14 Jan
Autor: Daniel - Kategorie: Leben, Verückt, unnötig

Fahrkartenkontrolleure seien berechenbar. Man(n) glaubte falsch. Scheisse.
Der Kluge reist im Zuge, heisst es. Ob er auch ein Billet löst, darüber schweigt sich der Volksmund aus. Die Juristen hingegen ordnen das Schwarzfahren den Betrugsdelikten zu und nennen es Beförderungserschleichung. Und die geprellten Unternehmen büssen die “Betrüger” mit Geldstrafen - das nicht zu knapp.
Die SBB bspw. präsentiert die Fahrpreise der anderen Art gleich online und lässt gemäss dem Tages-Anzeiger verlauten, dass mit ihnen diesbezüglich nicht mehr gut Kirschen essen sei.
Damit würde der hiessige und orginelle Zeitgenosse sicherlich übereinstimmen.
Also - Wer in ein ähnliche Situation geraten sollte, kann sich hier wappnen!
[Bildquelle: krusenstern]






